InterLex Find Law Module Beta version Der sinnvolle Einsatz von Duldungsbescheiden 8ObA65 08d OGH Entscheidung GesetzeFinden.at Behindert ist keine Beleidigung. Denn Gleichstellung fngt bei Sprache an. Wenn Behinderung als etwas Schlechtes verwendet wird, wird sie abgewertet. Worte haben Macht. Inklusion bedeutet Gleichstellung, Dazu gehrt Behinderung nicht als etwas
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abgesonderte befriedigung bedeutung ZPO § 841 Pflicht zur Streitverkündung